STANDARDS des VDRJ-PR-Kreises für MEDIENREISEN und -EVENTS

Stand: Oktober 2018

Die hiernach aufgeführten Standards sollen bereits im Vorfeld eines Medienevents (wir schließen hier Medienreisen mit ein) Klarheit und Transparenz für alle Beteiligten schaffen. Deutschland oder Ausland, große Gruppe oder individuell, ein Reiseveranstalter als Einladender oder die Kooperation verschiedener Partner, Journalist/in oder Blogger/in – Medienevents sind sehr unterschiedlich. Soweit im Rahmen einer Einheitlichkeit möglich, nehmen wir hiernach darauf Bezug. Über spezifische Details informieren jeweils die Einladung und/oder das jeweilige Programm.

Diesen Standards liegt der Codex der VDRJ (für Journalisten und den PR-Kreis) zugrunde.

Der Veranstalter des Medienevents ist in der Einladung genannt. Bei einem Reiseveranstalter als Einladender gelten dessen Reisebedingungen, die der Einladung beigefügt sind. PR-Agenturen fungieren lediglich als Vermittler im Auftrag des Kunden.

Eine Teilnahme kann erst mit der Bestätigung der Anmeldung zugesagt werden.

Das Programm wird oft in Kooperation mit Leistungsträgern vor Ort organisiert. Bitte haben Sie Verständnis, dass es kurzfristig zu Änderungen an dem Ihnen mit der Einladung übermittelten Programm kommen kann. Sollten Änderungen notwendig sein, informieren wir Sie so schnell wie möglich.

Reisekosten und Reiseschutz

Die Reise schließt, wenn in der Einladung nicht anders angegeben, die Kosten für alle genannten Programmpunkte ein. Dazu zählen nicht die Aufwendungen für den eigenen Bedarf wie beispielsweise Reiseversicherungen, Minibar, Telefon, Wäsche- Service oder Trinkgelder.

Die An- und Abreise zum Flughafen bzw. Bahnhof (Sammelpunkt) erfolgt, soweit in der Einladung nicht anders angegeben, in Eigenregie und kann nicht übernommen werden.

Bitte denken Sie an empfohlene Versicherungen, wie eine Krankenversicherung, Gepäckversicherung, etc., da Sie für Ihren persönlichen Versicherungsschutz selbst verantwortlich sind.

Bei Auslandsreisen informieren Sie sich bitte über Einreisebestimmungen, Visa- Modalitäten und Impfungen, zum Beispiel auf den Seiten des Auswärtigen Amtes oder bei einem Reise- bzw. Tropenmediziner.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen nach Ihrer verbindlichen Zusage sowie unserer Rückbestätigung Ihrer Anmeldung, bei Absage oder Umbuchung durch Sie die für uns anfallenden Buchungsänderungs- oder Stornokosten weiterberechnen können. Dies gilt nicht bei erheblichen Änderungen des Programms, welche die journalistischen Inhalte der Reise beeinträchtigen.

Datenschutz und Information

Mit der Anmeldung zum Medienevent stimmen Sie zu, dass persönliche Daten (wie Name, Anschrift, Telefonnummern, Mailadresse, evtl. Geburtsdatum, Passnummer, spez. Essgewohnheiten), die für die Organisation des entsprechenden Medienevents notwendig sind, zweckgebunden verarbeitet werden. Die Angabe der erhobenen Daten ist zur Organisation und Abwicklung erforderlich und beruht damit auf Art. 6 Abs. 1b und 1f DSGVO. Ggfls. werden Ihre Daten an den Organisator der Medienreise und an der Reisedurchführung beteiligte Partner (z.B. Fluggesellschaft, Hotel) im In- und Ausland (auch außerhalb der EU) weitergegeben.

Kennzeichnungspflicht

Um der aktuellen Rechtsprechung bezüglich Kennzeichnungspflicht von Medien Rechnung zu tragen und um negative Folgen für beide Seiten (Abmahnungen und evtl. Geldbußen) abzuwenden, ist eine eindeutige und für den Verbraucher transparente Kennzeichnung als Werbung in bestimmten Fällen zwingend notwendig. Dies gilt insbesondere, wenn die Veröffentlichung gegen gesonderte Vergütung stattfindet. In diesem Fall ist mit "Werbung" bzw. "Anzeige" zu kennzeichnen. Beispielsweise: Bei Instagram / Facebook hat diese Kennzeichnung auf dem Foto bzw. zu Anfang des Textes zu erfolgen. In anderen Online-Medien sollte diese Kennzeichnung zu Beginn des Textes und/oder in der Überschrift der Veröffentlichung erfolgen. Bitte orientieren Sie sich für die korrekte Angabe und aktuelle Sachverhalte an den Vorgaben der Landesmedienanstalten, die Sie hier finden.

Diese im VDRJ PR-Kreis erarbeiteten Standards werden von folgenden Mitgliedern umgesetzt: