Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Voraussetzungen zur Unterstützung bei Medienreisen mit Schweiz Tourismus

Schweiz Tourismus freut sich über Anfragen zu Pressereisen. Wegen der hohen Anzahl an Anfragen ist es leider nicht möglich, allen Ersuchen nachzukommen. Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Nach Bewerbung gilt die Zusage zur Teilnahme des Medienreisenden erteilt, wenn dies eine Korrespondenz von Schweiz Tourismus bestätigt
  • Medienreisen in die Schweiz finden auf persönliche Einladung von Schweiz Tourismus statt.
  • Schweiz Tourismus akzeptiert und unterstützt die Standards des VDRJ-PR-Kreises für Medienreisen und -events.
  • Grundvoraussetzung für die Unterstützung einer Recherchereise ist das vollständige Ausfüllen des Medienprofils und das Akzeptieren der dort abgebildeten Datenschutzrichtlinien.
  • Wir unterstützen normalerweise Medienreisen mit einer Dauer von bis zu 3 Übernachtungen.
  • Wir übernehmen keine Garantie für die Durchführbarkeit einer Medienreise. Dies gilt besonders für die Hauptsaison (Februar, Ostern, Juli, August und über Weihnachten und Silvester).
  • Die An- und Abreise zum nächsten Bahnhof oder Flughafen innerhalb Deutschlands erfolgen in Eigenregie und auf eigene Kosten. Gerne übernehmen wir in Absprache die grenzüberschreitende Anreise mit der Deutschen Bahn oder der SWISS. Innerhalb der Schweiz unterstützen wir Sie mit Tickets für den öffentlichen Verkehr oder in bestimmten Fällen mit einem Mietauto.
  • Für die An- und Rückreise stellt Schweiz Tourismus Bahntickets der Deutschen Bahn und Flüge mit Swiss International Air Lines ab Berlin, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Leipzig zur Verfügung. Im Sinne der Nachhaltigkeit unterstützt Schweiz Tourismus erst dann Flugreisen, wenn die Bahnfahrt zu einem Reiseziel sechs Stunden oder mehr in Anspruch nimmt. Ausnahmen werden individuell geprüft.
  • Familienmitglieder und andere Bekannte dürfen den/die Journalisten/in auf individuellen Medienreisen auf eigene Kosten begleiten. Auf Gruppenmedienreisen sind Begleitungen nicht möglich (Ausnahme: REKA-Reise).
  • Die Reise schließt die im Programm aufgeführten Leistungen ein. Dazu zählen nicht die Aufwendungen für den eigenen Bedarf wie beispielsweise Reiseversicherungen, Minibar, Telefon, Wäscheservice oder Trinkgelder.
  • Der/die Reisende ist selber für den persönlichen Versicherungsschutz verantwortlich. Dazu zählen insbesondere Reise-, Kranken- und Haftpflichtversicherung.
  • Während der Recherchereise verpflichtet sich der/die Journalist/in, ein Minimum an unseren Partnern zu treffen, die die Reise mit unterstützen.
  • Stornierungen wegen schlechten Wetters werden von Schweiz Tourismus nicht übernommen. Wir stehen aber gerne unterstützend zur Seite.
  • Allfallende Buchungsänderungs- und Stornokosten können von uns an den Teilnehmer weiter verrechnet werden.
  • Wir begrüßen die Kommunikation unserer Website (MySwitzerland.com) als allgemeine Informationsquelle und Buchungsmöglichkeit. Für die Online-Kommunikation begrüßen wir die Verwendung der mitgelieferten Hashtags.
  • Um unsere Arbeit stetig zu verbessern freuen wir uns über ein kurzes Feedback nach Beendigung der Reise!